KfW-Effizienzhaus - so sparen Sie Energie und Kosten
Bauen oder sanieren Sie energieeffizient, um so bei einer konsequenten Umsetzung entsprechende Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu erhalten. Die Standards für die Förderung werden durch die Anforderungen der KfW-Effizienzhäuser definiert. Was ist aber nun ein KfW-Effizienzhaus und welche energetischen Standards müssen erfüllt werden? Wir erklären Ihnen, worauf Sie achten müssen.
Die Bundesregierung hat aufgrund des Klimaschutzprogramms 2030 die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiterentwickelt. Passend dazu ist am 01.07.2021 die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gestartet. Nach einer zu großen Nachfrage nach er Förderung für die Effizienzhaus-Stufe 40 hatte das Wirtschaftsministerium die Förderungen gestoppt, da die Fördermittel erschöpft waren. Seit dem 20. April 2022 können jedoch wieder Anträge für die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse gestellt werden.
Was genau bedeutet aber nun Effizienzhaus-Stufe 40 und was muss beachtet werden? Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, welche Förderungen Sie wann beantragen können.
Was ist ein KfW-Effizienzhaus?
Gebäude, die einen gewissen energetischen Standard erfüllen, werden als sogenannte KfW-Effizienzhäuser bezeichnet. Diese Standards setzen sich unter anderem aus zwei wichtigen Bemessungskriterien zusammen.
Das erste Bemessungskriterium ist der Primärenergiebedarf. Hierbei wird die Energiemenge betrachtet, die benötigt wird, um den gesamten Energiebedarf einer Immobilie abzudecken.
Das zweite Bemessungskriterium betrachtet die Energiemenge, die bei einer beheizten Immobilie nach außen verloren geht. Diese Größe bezeichnet man als Transmissionswärmeverlust.
Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat die Bundesregierung Höchstwerte für Neubauten für beide Kriterien festgelegt. Als Grundlage für die KfW-Effizienzhaus-Standards werden die von der Bundesregierung vorgegebenen Werte heran gezogen.
Die verschiedenen KfW-Kennzahlen
Es gibt bestimmte Effizienzhaus-Stufen, die durch eine Kennzahl zwischen 40 und 100 ausgedrückt werden, z.B. “Effizienhaus-Stufe 55”. Zunächst mag das abstrakt und schwer durchschaubar erscheinen, doch eigentlich ist es ganz einfach:
Je kleiner die Kennzahl der Effizienzhaus-Stufe, desto weniger Energie braucht ein Haus – und desto mehr Fördermittel stellt die KfW bereit, wenn Sie Ihr Haus entsprechend bauen oder sanieren wollen.
Wichtig ist auch zu verstehen, dass es andere Standards für Neubauten und Bestandsimmobilien gibt. So kann eine bestehende Immobilien nach einer energetischen Sanierung nicht einen KfW-Effizienzhaus-Standard 40 erreichen.
Welche Maßnahmen müssen durchgeführt werden?
Es stellt sich nun die Frage, wie bei einem Bau oder einer Sanierung diese KfW-Standards erreicht werden können.
Hier müssen verschiedenen anlagetechnische und bauliche Maßnahmen berücksichtigt werden, deren Umsetzung zu einer KfW-Förderung führen können. Durch diese Maßnahmen kann die Energieeffizienz verbessert und gleichzeitig regenerative Energie eingebunden werden. Welche Maßnahmen im Detail umgesetzt werden müssen, hängt vom angestrebten KfW-Effizienzhaus-Standard ab. Wollen Sie zum Beispiel die Vorgaben des KfW 55 Standards erfüllen, benötigen Sie:
- Außenwanddämmung 18 cm
- Dachdämmung 24 cm
- Kellerdämmung 10 cm
- Fenster mit Dreifachverglasung
- Sole-Wasser-Wärmepumpe
Diese Maßnahmen dürfen nicht als abschließend verstanden werden, sondern stellen nur einen Teil eines energieeffizienten Gesamtkonzepts dar.
Förderungs-Möglichkeiten* für KfW-Effizienzhäuser
Es gilt je höher der energetische Standard einer Immobilie, desto höher fällt die Förderung aus. Hierfür bietet die KfW zwei Förderungsprogramme an:
Die Kredite oder Zuschüsse müssen bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beantragt werden. Hier wird es ab 2023 eine Änderung geben, da ab dem kommenden Jahr die Beantragung der Zuschussvariante über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) abgewickelt wird.
Bei der Kredit-Möglichkeit kann je nach Effizienzhausstufe ein Kredithöchstbetrag zwischen 120.000 und 150.000€ erreicht werden. Der maximale Tilgungszuschuss liegt bei 75.000 € je Wohneinheit. Um die Förderung zu erhalten ist sowohl eine Fachplanung als auch eine Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten zwingend notwendig. Hierbei kann eine Förderung von bis zu 50% der Kosten erlangt werden.
Sie können zusätzliche 5 % Förderung erhalten, wenn Sie die Maßnahmen umsetzen, die in einem individuellen Sanierungsfahrplan erstellt wurden, der im Rahmen der Fachplanung konstruiert wurde.
Mehr über die Voraussetzungen der Förderungen erfahren Sie hier.
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