Breite und Höhe

Breite und Höhe einer Haustüre können in Bezug auf verschiedene Größen festgelegt werden. Wichtig ist zunächst die Festlegung der Maße im Rohbau, in die später die Haustür eingepasst wird. Ist dieses Aufmaß erfolgt, werden die Blendrahmenaußenmaße der Haustür wichtig.

Rohbaumaße

Unter Rohbaubreite versteht man die Breite der Türöffnung im Rohbau, also bevor die Tür eingebaut wird. Hier ist darauf zu achten, dass etwaige Unebenheiten in der Laibung, zusätzliche Belege oder Putz bei der Maßermittlung berücksichtigt werden. 

Die Rohbauhöhe bezeichnet das Höhenmaß im Rohbau

Beim Aufmaß der Rohbauhöhe sind zwei Größen entscheidend: Die OKFF (Oberkante des fertigen Fußbodens) bezeichnet die Höhe des komplett fertiggestellten Fußbodens mit Fliesen, Parkett oder einem anderen Bodenbelag. 

Der Sturz ist die waagerechte Abdeckung der Maueröffnung, in die die Haustüre eingebaut wird, und stützt die Maueröffnung von oben. In der Regel wird ein Sturz als Betonfertigteil in das Mauerwerk eingesetzt und durch Putz oder andere Materialien verblendet. 

Die Rohbauhöhe wird als das Maß von OKFF bis zum Sturz inkl. etwaiger Verblendungen angegeben. Hier kommt es darauf an, dass etwaige unterschiedliche Höhenmaße bei einem schiefen Sturz oder einem schiefen Fußboden ermittelt werden.

Blendrahmenaußenmaße

Die Außenmaße der Haustüre selbst werden als Blendrahmenaußenmaße bezeichnet. Damit sind die äußeren Abmessungen einer Haustüre, über die gesamte Blendrahmenaußenkante in Breite und Höhe des Haustürelements gemeint. Das heißt, dass eine Haustüre mit dem Blendrahmenaußenmaß von 1100 x 2100 mm (Breite mal Höhe) inklusive Rahmen 1,1 m breit und 2,1 m hoch ist.