Handlauf

Ein Handlauf ist nicht mit einem Geländer zu verwecheln: Denn während das Geländer hauptsächlich den Schutz vor Stürzen erfüllt, dient der Handlauf der Stabilisierung beim Hinauf- und Hinabgehen. Der Handlauf kann dabei verschiedene Formen und Materialien haben, die häufig auf die Treppenstufen abgestimmt sind. Denkbar sind sowohl sehr schlichte Formen als auch aufwendig mit Schnitzereien und Drechseleien verzierte Modelle. Dabei sind die heute am häufigsten genutzten Materialien für Handläufe Holz und Edelstahl.

Handlauf und Wandhandlauf

Ein Handlauf kann entweder direkt auf das Geländer montiert sein oder aber in der Wand verankert werden. Bei zweiten Fall spricht man von einem Wandhandlauf. Der Vorteil dabei: Dieser integriert sich dezent in die Wand. Dabei ist er nicht mit der Treppenkonstruktion verbunden. Welchen Typ Sie verwenden, bleibt ihren persönlichen Vorlieben überlassen.

Ist ein Handlauf gesetzlich vorgeschrieben?

Ja, die deutschen Landesbauordnungen schreiben mindestens einen Handlauf bei Treppen in Privathäusern vor. Öffentliche Gebäude (z.B. Ämter, Schulen) brauchen sogar zwei Handläufe an ihren Treppen. Die DIN-Norm regelt sogar, wie Handläufe aussehen sollen. Es gilt folgendes:

  • Er muss auf einer Höhe von ca. 80 bis 100 cm angebracht sein.

  • Wenn er an die Wand montiert wird, muss er einen deutlichen Kontrast zur Wandfarbe bilden.

  • Er sollte ca. 30 cm vor und nach der Treppe überstehen.

  • Sein Anfang und sein Ende müssen deutlich gekennzeichnet sein, z.B. durch einen Knauf oder eine nach unten gebogene Endung

In Privathäusern gelten diese Normen nur als Empfehlung, hier ist man etwas freier bei der Gestaltung von Handläufen.

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