Baurichtmaß

Das Baurichtmaß (auch Rohbau-Richtmaß) ist ein Rastermaß im Bauwesen. Das bedeutet, es rastert alle Bauteile im Hochbau. Alle Maße am Bau ergeben sich aus dem Baurichtmaß, so auch Türabmessungen.

Das Baurichtmaß stammt aus dem Mauerwerksbau. Weil die Steinformate im Mauerwerksbau auf das Achtelmetermaß abgestimmt sind, ist auch das Baurichtmaß oktametrisch, d.h. die Grundeinheit ist der Achtel- oder Oktameter (12,5 cm). Jedes weitere Baurichtmaß, sowohl in der Breite als auch in der Höhe oder der Stärke, ist ein Vielfaches von 12,5 cm.

Das Baurichtmaß ist die theoretische Planungsgrundlage für die tatsächlichen Baumaße. Es schließt Fugendicken immer mit ein (auch dann, wenn eine Fuge nur theoretisch existiert und nicht als tatsächliche Mörtelfuge). Im Mauerwerksbau beträgt die Fugenstärke 1 cm.