Feuerschutztüren und Brandschutztüren

Was der Laie Brandschutztür nennt, heißt im Fachjargon Feuerschutzabschluss. Aufgabe eines Feuerschutzabschlusses ist es, ein Feuer aufzuhalten, d.h. seine Ausbreitung zumindest für eine bestimmte Zeit zu verhindern. Der Einbau von Feuerschutzabschlüssen ist an manchen Stellen in Gebäuden vorgeschrieben, auch für den privaten Bauherren (z.B. zwischen Wohnhaus und Garage). Wo, legt in Deutschland die jeweilige Landesbauordnung fest. Baurechtliche Vorgaben regelt die DIN 4102, (zukünftig die EN 16034) die für Türen folgende Feuerwiderstandsklassen

  • T30 feuerhemmend
  • T60 hoch-feuerhemmend
  • T90 feuerbeständig
  • T120 hoch-feuerbeständig

Die Zahl hinter dem T gibt an, für wie viele Minuten die Tür den Durchtritt des Feuers verhindert; sie muss sich nach dieser Zeit immer noch öffnen lassen (T30 = 30 Minuten). Welche Feuerwiderstandsklasse für eine Tür erforderlich ist, richtet sich nach der Gebäudenutzung und nach den Anforderungen an die Wand, in der sie eingebaut wird, und muss vom Planer festgelegt werden. Feuerschutzabschlüsse müssen nicht aus Stahl oder Aluminium, sondern können auch aus Holzwerkstoffen gefertigt sein; wenn gewünscht passend zu den anderen Innentüren. Auch Glasausschnitte mit Feuerschutzverglasungen sind möglich.

Feuerschutzabschlüsse müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: 

  • Sie müssen selbstschließend sein (Tür muss von allein ins Schloss fallen) und sind deshalb mit einem Türschließer oder einem Federband  ausgestattet. 
  • Ihre Funktionsfähigkeit muss zuverlässig über einen längeren Zeitraum gegeben sein (Bestandteil der Dauerfunktionsprüfung).
  • Der Feuerschutzabschluss (Türblatt, ZargeBeschlägeSchließmittel) muss als Komplettsystem von einem Hersteller geliefert werden. 

Zu beachten ist: 

Feuerschutzabschlüsse dürfen niemals am Schließen gehindert werden. Wenn Gegenstände wie zum Beispiel Keile die Tür offen halten, ist jeder Brandschutz (und Versicherungsschutz) zunichte.

Abgrenzung von Feuerschutzabschlüssen zu Rauchschutztüren: Feuerschutzabschlüsse sind keine Rauchschutztüren. Sie verhindern nur für eine definierte Zeit den Durchtritt von Feuer, nicht von Rauch. Feuerschutzabschlüsse können aber zusätzlich zu ihrer originären Funktion als Rauchschutztüren ausgestattet werden.