Funktionstüren
Funktionstüren ist der Sammelbegriff für die Spezialisten unter den Türen. Sie kommen zum Einsatz, wo Standard-Türen nicht ausreichen. Mittellage, Türblatt, Zarge, Beschläge, Dichtungen und Oberflächenmaterial sind für ganz bestimmte Zwecke ausgelegt. Man unterscheidet im Wesentlichen Schallschutztüren, Einbruchschutztüren, Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutztüren, Feuchtraumtüren und Nassraumtüren. An bestimmten Stellen ist der Einbau von Funktionstüren baurechtlich vorgeschrieben. Die Eigenschaften (Prüfwerte) von Funktionstüren werden von beauftragten Instituten getestet und mit Prüfzeugnissen (z.B. über Schalldämmwerte, Klimakategorie, Einbruchschutzklasse etc.) bestätigt. Die Eigenschaften von Brand- und Rauchschutztüren müssen darüber hinaus mit einer so genannten allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bestätigt werden, bevor die Türen in den Verkehr gebracht werden dürfen. In Deutschland wird diese Zulassung vom Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin auf Antrag des Türherstellers oder -anbieters erteilt. Brand- und Rauchschutztüren müssen mit einer Plakette sichtbar als solche gekennzeichnet sein.