Schwingtor
Das Schwingtor (auch Kipptor) ist ein Garagentor mit Stahlrahmen, das durch eine Hebelarmkonstruktion beim Öffnen nach außen schwingt und unter die Garagendecke geschoben wird. Seitliche Hebelarme mit Ausgleichsfedern (Federpakete) aus Stahl gewährleisten ein relativ müheloses Hochschieben des Torflügels. Ist das Tor geschlossen, ist die Feder gespannt; wird es geöffnet, zieht die Feder sich zusammen.
Ältere Garagentore werden über eine einfache Spiralzugfeder betrieben. Zu schwache oder materialermüdete Federn bergen Risiken - sie können reißen und Menschen erheblich verletzen. Moderne Schwingtore verfügen über ein drei-, vier-, oder fünffaches Federpaket. Der Vorteil besteht darin, dass das Tor nicht abstürzt, wenn eine Feder reißen sollte. Ein durch die Feder geführtes Stahlseil, das in der Wand verdübelt oder am Metallrahmen verschraubt wird, erhöht die Sicherheit. Schwingtore müssen heute EU-Sicherheitsnormen erfüllen, d.h. sie müssen neben Federsystemen mit Fingerklemmschutz und sicheren Schienenführungen, die ein Entgleisen des Torblattes verhindern, ausgestattet sein.
Der Torflügel des Schwingtores besteht aus einem einflügeligen, verzinkten Stahlblechelement, das in der Regel gesickt ist, d.h. das Blech ist lamellenförmig geprägt und hat eine paneelartige Optik. Daneben gibt es Torflügel in Kassetten- und Fischgrätoptik und je nach Anbieter weitere Ausführungen. Schwingtore aus Stahlblech sind pulverbeschichtet. Neben Standardfarben wie verkehrsweiß, grau oder braun sind weitere RAL-Farben erhältlich.
Schwingtorblatt-Füllungen können aus Massivholz hergestellt werden. Meist wird Nordische Fichte oder Hemlock benutzt. Die Profilhölzer sind grundimprägniert und können farblich neutral für die individuelle Weiterverarbeitung oder bereits endbehandelt ausgeliefert werden.
Ein Schwingtor schwingt beim Öffnen und Schließen nach außen und braucht deshalb Platz. Vor der Garage muss ein Freiraum von mindestens einer halben Torblatthöhe sein. Kann dieser Abstand nicht eingehalten werden, zum Beispiel weil die Garage direkt an einer Straße liegt, sind Schwingtore verboten. Der Verkehrsfluss darf nicht beeinflusst oder gefährdet werden. Zu beachten ist: Gegenstände, die vor dem Schwingtor abgestellt werden (z.B. Fahrräder) können umgeworfen und beschädigt werden.
Schwingtore können mit einem Garagentorantrieb ausgestattet werden.