Schalter (Taster)
Um eine Personengefährdung zu vermeiden, müssen kraftbetätigte Tore einige Sicherheitsvorschriften erfüllen (DIN EN 12453). Wird das Tor z. B. per Funk oder auf einen kurzen Tastendruck hin betrieben, muss der untere Abschluss des Tors (Hauptschließkante) zusätzlich gesichert werden, um ein Einklemmen von Personen zu verhindern. Dies geschieht im Allgemeinen über berührungsempfindliche Schaltleisten. Je nach Einsatzart sind zusätzliche Sicherungen wie Lichtschranken vorgeschrieben. Nur wenn kraftbetätigte Tore mit einer so genannten Totmannschaltung ausgerüstet sind (das Tor bewegt sich nur, solange der Schalter festgehalten wird) und das Tor vom Bediener vollständig überblickt werden kann, darf auf eine Absicherung der Schließkante verzichtet werden.