Geländerfüllung

Ein Treppengeländer kann eine Füllung haben. Doch diese dient, wie man vielleicht vermuten könnte, nicht nur als Verzierung, sondern kann auch ganz praktische Gründe haben. So sind in vielen öffentlichen Gebäuden sogar Geländerfüllungen als Schutz vor Abstürzen vorgeschrieben.

Warum eine Geländerfüllung?

Einerseits kann die Füllung zwischen den Geländer-Stäben als Zierde und Sichtschutz dienen, da diese in vielen Varianten erhältlich ist (siehe unten). Andererseits müssen nach dem deutschen Baurecht Öffnungen von mehr als 12 cm zwischen den Gitterstäben durch eine Füllung gesichert werden. Das können zum Beispiel dünne Holzplatten, Lochblech oder Platten aus Sicherheitsglas sein. Abhängig vom gewählten Material wirkt die Verkleidung so sehr modern oder eher klassisch. Obwohl Glas am filigransten wirkt, muss man hier darauf achten eine Füllung aus Sicherheitsglas zu wählen.

Wer keine komplett flächige Füllung wählen möchte, kann beispielsweise auch waagerecht verlaufende Gitterstäbe wählen, die das Geländer zusätzlich absichern. Hier gibt es sehr schöne Varianten, die dezent und filigran wirken. Lassen Sie sich dazu am besten von Ihrem BAUWIKI-Fachmann beraten. Doch Achtung bei waagerechten Gitterstäben als Füllung: Diese dürfen nicht überall eingesetzt werden! Der Grund dafür ist der sogenannten Leitereffekt.

Was ist der Leitereffekt?

Dieser Begriff beschreibt den Eindruck, der durch waagerecht verlaufende Gitterstäbe am Treppengeländer entsteht. Das Treppengeländer soll eigentlich vor Abstürzen schützen - genau diese Gitterstäbe verleiten vor allem Kinder aber dazu, über das Geländer zu klettern. Insofern sollte ein Treppengeländer mit waagerechten Gitterstäben entweder einen nach innen versetzten Handlauf haben, der das Klettern erschwert, oder aber zusätzlich z.B. durch ein Lochblech gesichert sein. Diese Regelung gilt baurechtlich nur für öffentliche Gebäude, z.B. Schulen. Empfohlen wird es aber auch für Privathäuser, in denen sich Kinder aufhalten.