Haupttreppen und Nebentreppen - wo liegt der Unterschied?
Der Unterschied zwischen Haupttreppen und Nebentreppen besteht darin, welche Räumlichkeiten sich mit der Treppe erreichen lassen. Eine Treppe wird im privaten Bereich dann als Haupttreppe bezeichnet, wenn durch die Treppe sogenannte Aufenthaltsräume miteinander verbunden werden. Führt die Treppe also zum Beispiel vom Wohnzimmer in den ersten Stock, wo die Schlafräume liegen, ist diese eine Haupttreppe. Dies Treppe dient insbesondere im Brandfall als Rettungs- und Fluchtweg.
Haupttreppen werden auch als notwendige Treppen bezeichnet und müssen gesetzlichen Auflagen (sog. Mindestbedingungen) erfüllen. Aber auch Terrassentreppen, Eingangstreppen und Treppen an öffentlichen Gebäuden zählen zu den Haupttreppen, da diese häufig benutzt werden und ohne sie ein ungehinderter Zugang und Ausgang nicht möglich wäre.
Führt die Treppe allerdings ins unausgebaute Dachgeschoss oder in den Keller, die beide nicht als Aufenthaltsraum (sondern z.B. als Lagerraum) dienen, kann dort eine Nebentreppe gewählt werden. Führt bereits eine Haupttreppen in ein Geschoss, so kann die zweite Treppe oft als Nebentreppe ausgeführt werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn man in der Wohnung zusätzlich zum Treppenhaus noch eine Treppe hat. Die Nebentreppen werden auch “nicht notwendige Treppen” genannt. Jedoch unterliegen auch Nebentreppen Mindestanforderungen.
Generell sind Haupttreppen meist repräsentativer gestaltet als Nebentreppen: Das zeigt sich zum Beispiel in den verwendeten Materialien und in der Stufenform.
Das Regelwerk (DIN 18065) regelt dabei für notwendige und nicht notwendige Treppen in Ein- und Zweifamilienhäusern die Mindestanforderungen an: nutzbare Laufbreite, Steigung und Auftritt. Ihr BAUWIKI-Fachbetrieb berät Sie gerne bei der Auswahl der passenden Treppe.