Podeste

Vor allem bei längeren Treppen dienen sogenannte Podeste als Ruhe- oder Ausweich-Ebenen zwischen den Treppenläufen. Nach DIN 18065 ist die Verwendung von Podesten unter Umständen sogar verpflichtend. So muss der Treppenlauf nach spätestens 18 Treppenstufen durch eine Podestfläche unterbrochen werden.

Allgemein unterscheidet man bei Treppenpodesten zwischen folgenden Arten:

  • Mittelpodeste zwischen zwei hintereinander liegenden Läufen

  • Wendepodeste bei zweiläufigen Treppen

  • Eck- bzw. Viertelpodeste bei Richtungsänderung um 90°

Diese Arten von Podesten müssen in ihrer Bauweise bestimmten Kriterien und Maßen entsprechen. Nach der Musterbauordnung (MBO) soll die Podestlänge und -tiefe mindestens der nutzbaren Laufbreite entsprechen.

Die Tiefe sollte mindestens dem Schrittmaß der Treppe zuzüglich einer Auftrittsbreite entsprechen. Zusätzlich legt die DIN 18065 folgende Mindestabmessungen für Podeste bei notwendigen Treppen fest:

  • Wohnhäuser, welche bis zu zwei Wohnungen beinhalten: 80 cm bzw. 2,5 Auftritte des kleinsten Auftritts des Treppenlaufs

  • bei sonstigen Gebäuden: 100 cm bzw. 3 Auftritte des Treppenlaufs

Handelt es sich bei der Treppe um eine kreisförmige oder gewendelte Treppe so wird die Podestlänge an der Lauflinie gemessen. Ist eine Tür am Podest angebracht, muss beachtet werden, dass das Podest mindestens so groß ist, wie die Länge der Tür.